Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

1.1 Die nach­ste­hen­den all­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen gel­ten für alle Rechts­ge­schäf­te des Coa­chings-/Se­mi­nar-Ver­an­stal­ters nach die­sem Ver­trag mit sei­nem Ver­trags­part­ner, nach­ste­hend “Teil­neh­mer” genannt.

 

1.2 Ände­run­gen die­ser Geschäfts­be­din­gun­gen wer­den dem Teil­neh­mer schrift­lich bekannt gege­ben. Sie gel­ten als geneh­migt, wenn der Teil­neh­mer nicht schrift­lich Wider­spruch erhebt. Der Teil­neh­mer muss den Wider­spruch inner­halb von 14 Tagen nach Bekannt­ga­be der Ände­run­gen an den Ver­an­stal­ter absen­den. Die Frist beginnt nach Erhalt die­ser Beleh­rung in Text­form, jedoch nicht vor Ein­gang der Bestä­ti­gung beim Emp­fän­ger und auch nicht vor Erfüllung unse­rer Infor­ma­ti­ons­pflich­ten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Ver­bin­dung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unse­rer Pflich­ten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Ver­bin­dung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wah­rung der Wider­rufs­frist genügt die recht­zei­ti­ge Absen­dung des Wider­rufs oder der Sache.

 

Der Wider­ruf ist zu rich­ten an:
Amel Lariani
Rue el Eslami
8011 Dar Chaa­ba­ne el Fehri
info@amellariani.com

 

2. Beratungs- und Coachingtätigkeit

Die STE Amel Laria­ni erbringt ihre Leis­tun­gen auf der Grund­la­ge der ihr vom Kun­den oder sei­nen Beauf­trag­ten zur Verfügung gestell­ten Daten und Infor­ma­tio­nen. Die Gewähr für ihre sach­li­che Rich­tig­keit und Voll­stän­dig­keit liegt beim Kun­den. Die Arbeit zur För­de­rung und Ent­wick­lung der Per­sön­lich­keit von Kun­den /Teilnehmern wird nach bes­tem Wis­sen und Kön­nen durchgeführt. Eine Erfolgs­ga­ran­tie kann lei­der nicht gege­ben werden.

 

3. Zustandekommen des Vertrages

3.1 Ein Ver­trag mit dem Ver­an­stal­ter kommt zustan­de, durch die Über­mitt­lung und Bestä­ti­gung der ausgefüllten und unter­schrie­be­nen Teil­nah­me­er­klä­rung auf dem Post­weg, per Inter­net oder durch mündliche Abspra­che und anschlie­ßen­dem Nach­rei­chen einer schrift­li­chen Bestätigung.

 

3.2 Jeder Teil­neh­mer (Abtei­lung) erhält nach Ein­gang sei­ner (ihrer) Teil­nah­me­er­klä­rung eine Bestätigungsmail.

 

3.3 Die Teil­nah­me­er­klä­rung ist ver­bind­lich und kann nur nach Abspra­che mit dem Ver­an­stal­ter gegen Zah­lung einer Bearbeitungsgebühr für gegen­stands­los erklärt werden

 

Stor­nie­rung: Wenn kei­ne geson­der­ten Bedin­gun­gen vereinbart,
• bis vier Wochen vor Beginn: 500 € Stornogebühr
• vier Wochen — zwei Woche vor Beginn: 75% der Investition
• ab zwei Wochen vor Beginn: 100% der Investition
• bei Anmel­dung eines Ersatz­teil­neh­mers ent­fal­len alle Stornierungskosten

 

3.4 Bei einer Grup­pen­an­mel­dung, schließt der Ver­an­stal­ter mit der für die Teil­neh­mer ver­ant­wort­li­chen bzw. mit der wei­sungs­be­rech­tig­ten Per­son einen Teil­nah­me­ver­trag über und für die Grup­pe ab. Die­se ist eben­falls verbindlich.

 

3.5 Der Ver­an­stal­ter behält sich vor, bis 4 Wochen vor Ver­an­stal­tungs­be­ginn, die Durchführung der Ver­an­stal­tung nach Aus­schöp­fung aller Mög­lich­kei­ten abzu­sa­gen bzw. zu kündigen, wenn die­se nicht zumut­bar ist, weil das Buchungs­auf­kom­men für die­se Ver­an­stal­tung so gering ist, dass die ent­ste­hen­den Kos­ten bezo­gen auf die­se Ver­an­stal­tung, eine Über­schrei­tung der wirt­schaft­li­chen Opfer­gren­ze bedeu­ten würden.

 

3.6 Das Rücktrittsrecht besteht für den Ver­an­stal­ter jedoch nur, wenn er die zu dem Rücktritt führenden Umstän­de nach­wei­sen und dem Teil­neh­mer ein ver­gleich­ba­res Ersatz­an­ge­bot unter­brei­tet hat. Die gezahl­te Teilnahmegebühr wird unverzüglich zurückerstattet.

 

4. Vertragsdauer und Vergütung

4.1 Der Ver­trag beginnt und endet am spe­zi­fisch und indi­vi­du­ell ver­ein­bar­ten Zeitpunkt.

 

4.2 Zah­lungs­mo­da­li­tä­ten: Die Teilnahmegebühr für die jewei­li­ge Ver­an­stal­tung rich­tet sich nach den aktu­el­len Prei­sen des Ver­an­stal­ters zum Zeit­punkt des Ver­trags­schlus­ses. Der Teil­neh­mer kann per Über­wei­sung sei­ner Zah­lungs­pflicht nachkommen.

 

4.3 Sämt­li­che Zah­lun­gen sind 14 Tage (Unter­neh­men 30 Tage) nach Rech­nungs­stel­lung ohne jeden Abzug fäl­lig. Bei Über­schrei­tung der Zah­lungs­ter­mi­ne steht dem Ver­an­stal­ter ohne wei­te­re Mah­nung ein Anspruch auf Ver­zugs­zin­sen in Höhe von Emp­foh­len: 2 % – über dem Refe­renz­zins­satz der Euro­päi­schen Zen­tral­bank gemäß dem Dis­kont­satz­Über­lei­tungs­ge­setz – zu. Das Recht der Gel­tend­ma­chung eines darüberhinausgehenden Scha­dens bleibt unberührt.

 

4.4 Bar­aus­la­gen und beson­de­re Kos­ten, die dem Ver­an­stal­ter auf ausdrücklichen Wunsch des Teil­neh­mers ent­ste­hen, wer­den zum Selbst­kos­ten­preis berechnet.

 

5. Leistungsumfang und nicht in Anspruch genommenen Leistungen

5.1 Der Leis­tungs­um­fang rich­tet sich nach dem jewei­li­gen Ver­trag zwi­schen dem Ver­an­stal­ter und dem Teilnehmer.

 

5.2 Wer­den ein­zel­ne Leis­tun­gen durch einen Teil­neh­mer nicht in Anspruch genom­men, so behält sich der Ver­an­stal­ter vor, den­noch die gesam­te Teilnahmegebühr in Rech­nung zu stel­len. Dies gilt nicht, wenn der Teil­neh­mer den Nach­weis erbrin­gen kann, dass kein oder ledig­lich ein gerin­ger Scha­den ent­stan­den ist. Bei dem Vor­lie­gen Höhe­rer Gewalt stellt der Ver­an­stal­ter die ver­ein­bar­te Leis­tung nicht in Rech­nung. Im Krank­heits­fal­le wird nach Vor­la­ge eines ärzt­li­chen Attes­tes entschieden.

 

6. Allgemeine Teilnahmebedingungen

6.1 Der Teil­neh­mer ver­hält sich ver­trags­wid­rig, wenn er unge­ach­tet einer Abmah­nung die Ver­an­stal­tung nach­hal­tig stört, oder wenn er sich in erheb­li­chem Maße ent­ge­gen der Guten Sit­ten ver­hält, so dass ein rei­bungs­lo­ser Ablauf der Ver­an­stal­tung gewähr­leis­tet wer­den kann. In die­sem Fall behält sich der Ver­an­stal­ter vor, den Teil­neh­mer von der Ver­an­stal­tung aus­zu­schlie­ßen. Der Ver­an­stal­ter behält sich vor, die Teilnahmegebühr in Rech­nung zu stel­len. Der Nach­weis eines gerin­ge­ren Auf­wan­des bleibt dem Teil­neh­mer unbenommen.

 

6.2 Der Seminarleiter/Coach/Trainer ist gegenüber den Teil­neh­mern für die Dau­er und im Rah­men der Ver­an­stal­tung weisungsbefugt.

 

6.3 Teil­neh­mer ver­pflich­ten sich, nicht unter Ein­fluss von Alko­hol oder sons­ti­gen Betäu­bungs­mit­teln zu ste­hen, die die Reak­ti­ons­fä­hig­keit und das Kör­per­be­fin­den beein­träch­ti­gen kön­nen. Bei Ver­stö­ßen hier­ge­gen ist der Ver­an­stal­ter berech­tigt, den
Teil­neh­mer von der Ver­an­stal­tung auszuschließen.

 

6.4 Vor der Ver­an­stal­tung muss der Trainer/Coach/Seminarleiter des Ver­an­stal­ters über gesund­heit­li­che Pro­ble­me und etwa­ige Erkran­kun­gen infor­miert wer­den, damit der ent­spre­chen­de Teil­neh­mer best­mög­lich vor Scha­den bewahrt wer­den kann.

 

6.5 Bei erkenn­ba­ren gesund­heit­li­chen Pro­ble­men ist der Ver­an­stal­ter berech­tigt, den betref­fen­den Teil­neh­mer von der Ver­an­stal­tung aus­zu­schlie­ßen. Der Ver­an­stal­ter behält sich vor, die Teilnahmegebühr antei­lig in Rech­nung zu stel­len. Der Nach­weis eines
gerin­ge­ren Auf­wan­des bleibt dem Teil­neh­mer unbenommen.

 

6.6 Ver­an­stal­tun­gen und Semi­na­re, gera­de sol­che im sog. Out­door­be­reich sind nie ohne ein Rest­ri­si­ko. Gegen einen Unfall und Ber­gung ist jeder Teil­neh­mer nur im Rah­men sei­ner eige­nen Unfall­ver­si­che­rung versichert.

 

7. Verschwiegenheitspflicht

Der Ver­an­stal­ter ver­pflich­tet sich, wäh­rend der Dau­er einer Ver­an­stal­tung und auch nach deren Been­di­gung, über alle Betriebs- und Geschäfts­ge­heim­nis­se des Teilnehmers/Auftraggebers Still­schwei­gen zu bewahren.

 

8. Haftung

8.1 Der Ver­an­stal­ter haf­tet in Fäl­len des Vor­sat­zes oder der gro­ben Fahr­läs­sig­keit nach den gesetz­li­chen Bestim­mun­gen. Die Haf­tung für Garan­tien erfolgt ver­schul­dens­un­ab­hän­gig. Für leich­te Fahr­läs­sig­keit haf­tet der Ver­an­stal­ter aus­schließ­lich nach den Vor­schrif­ten des Pro­dukt­haf­tungs­ge­set­zes, wegen der Ver­let­zung des Lebens, des Kör­pers oder der Gesund­heit oder wegen der Ver­let­zung wesent­li­cher Ver­trags­pflich­ten. Der Scha­dens­er­satz­an­spruch für die leicht fahr­läs­si­ge Ver­let­zung wesent­li­cher Ver­trags­pflich­ten ist jedoch auf den ver­trags­ty­pi­schen, vor­her­seh­ba­ren Scha­den begrenzt, soweit nicht wegen der Ver­let­zung des Lebens, des Kör­pers oder der Gesund­heit gehaf­tet wird. Für das Ver­schul­den von Erfüllungsgehilfen und Ver­tre­tern haf­tet der Ver­an­stal­ter in dem­sel­ben Umfang.

 

8.2 Die Rege­lung des vor­ste­hen­den Absat­zes (8.1) erstreckt sich auf Scha­dens­er­satz neben der Leis­tung, den Scha­dens­er­satz statt der Leis­tung und den Ersatz­an­spruch wegen ver­geb­li­cher Auf­wen­dun­gen, gleich aus wel­chem Rechts­grund, ein­schließ­lich der Haf­tung wegen Män­geln, Ver­zugs oder Unmöglichkeit.

 

9. Urheberrechte

Die Semi­nar- und Coa­ching Unter­la­gen sind urhe­ber­recht­lich geschützt. Die Ver­viel­fäl­ti­gung, Wei­ter­ga­be, oder ander­wei­ti­ge Nut­zung der Unter­la­gen ist nur mit ausdrücklicher schrift­li­cher Zustim­mung von STE Amel Laria­ni gestattet.

 

10. Ton‑, Foto- und Filmaufnahmen

10.1 Wäh­rend der Semi­na­re wer­den, Ton‑, Foto- und Film­auf­nah­men erstellt. Ton­auf­nah­men kön­nen ohne Rücksprache mit dem Teil­neh­mer ver­öf­fent­licht wer­den, solan­ge sein Name nicht in der Ton­auf­nah­me ent­hal­ten ist. Im Fall der Ver­öf­fent­li­chung eines Fotos oder einer Film­se­quenz wird der Teil­neh­mer per E‑Mail und/oder tele­fo­nisch auf die geplan­te Ver­öf­fent­li­chung hin­ge­wie­sen. Er hat dann die Mög­lich­keit, der geplan­ten Ver­öf­fent­li­chung zu wider­spre­chen. Reagiert er nicht inner­halb von 14 Tagen nach der Anfra­ge um die Frei­ga­be sei­nes Bil­des oder Vide­os für die Ver­öf­fent­li­chung, gilt die Frei­ga­be als erteilt. Eine geson­der­te Vergütung steht dem Teil­neh­mer nicht zu.

 

10.2 Jeder Teil­neh­mer erklärt sich mit der Anmel­dung zum Semi­nar mit den Auf­nah­men und der Ver­öf­fent­li­chung ein­ver­stan­den. Even­tu­el­le Beein­träch­ti­gun­gen des Semi­nar­ab­laufs, die so gering wie mög­lich gehal­ten wer­den, berech­ti­gen nicht zu einer Erstat­tung der Semi­nar­kos­ten oder zu sons­ti­gen Vergütungen.

 

11. Salvatorische Klausel, Änderungen, Gerichtsstand

11.1 Ände­run­gen von Ver­ein­ba­run­gen, ins­be­son­de­re die Ver­ein­ba­rung zusätz­li­cher Leis­tun­gen, bedürfen der Schrift­form. Soll­ten ein­zel­ne Bestim­mun­gen die­ser AGBs ganz oder teil­wei­se unwirk­sam sein oder wer­den, oder soll­ten die­se AGBs eine Regelungslücke ent­hal­ten, bleibt die Wirk­sam­keit der übrigen Bestim­mun­gen oder Tei­le sol­cher Bestim­mun­gen unberührt.

 

Stand der All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen 11/2020

 

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